FKS-Thurgau
Fach- und Kontaktstelle für Spielgruppenleiter*innen

 

 

, Artho Michèle

Covid-19: Informationen zur aktuellen Lage

An die Verantwortlichen von Kindertagesstätten, Schulergänzenden Betreuungsangeboten, Kinder-/Jugendheimen, Tagesfamilienorganisationen und der Fach- und Kontaktstelle für Spielgruppen im Kanton Thurgau

An die Verantwortlichen von Kindertagesstätten, Schulergänzenden Betreuungsangeboten, Kinder-/Jugendheimen, Tagesfamilienorganisationen und der Fach- und Kontaktstelle für Spielgruppen im Kanton Thurgau

Sehr geehrte Damen und Herren

Der Bundesrat hebt fast alle Corona-Massnahmen per 17. Februar 2022 auf. Der Kanton Thurgau schliesst sich dem Entscheid des Bundesrates an. Aus diesem Grund hat die PHA in Absprache mit Kibe-TG beschlossen, dass die generelle Empfehlung, eine Gesichtsmaske zu tragen, per sofort aufgehoben wird.

Gesichtsmasken

Wir empfehlen Ihnen, das Weglassen der Gesichtsmaske stufenweise einzuführen und das Schutzkonzept vorerst noch weiterzuführen und entsprechend anzupassen. Es empfiehlt sich beispielsweise, im Kontakt mit den Eltern oder während eines Ausbruchs im Betrieb eine Maske zu tragen. Bitte beachten Sie, dass der Arbeitgeber nach wie vor verpflichtet ist, seine Mitarbeitenden zu schützen. Die Schutzbestimmungen betreffend besonders gefährdeter Mitarbeitenden gelten noch bis Ende März 2022. Selbstverständlich steht es allen Mitarbeitenden offen, auf freiwilliger Basis weiterhin eine Maske zu tragen.

"Corona-Personalschlüssel"

Nach wie vor kann bei den Kindertagesstätten und Schulergänzenden Betreuungsangeboten der "Corona-Personalschlüssel" zur Anwendung kommen. Diesen können Sie ohne vorgängige Rücksprache mit der PHA einführen, sie müssen uns lediglich den Beginn und das Ende mitteilen. Sollte die personelle Situation auch die Anwendung des "Corona-Personalschlüssels" nicht mehr erlauben, Sie aber eine für Sie vertretbare und vorübergehende Möglichkeit sehen, die Betreuung aufrecht zu erhalten, dürfen Sie der PHA gerne Ihren Vorschlag unterbreiten und wir werden ihn dann wohlwollend prüfen. Die Kinder- und Jugendheime sowie die weiteren Betreuungsangebote möchten wir bitten, mit der PHA Kontakt aufzunehmen, sollte sich ein personeller Engpass abzeichnen.

Kinder und Personal mit Symptomen

Bleiben Sie bitte achtsam und halten Sie sich weiterhin an die allgemeinen Schutzmassnahmen wie Abstand halten und Hände waschen. Bitten Sie die Eltern, Kinder mit Symptomen zu Hause zu behalten und lassen Sie Personal mit Symptomen mit Maske arbeiten und einen Test machen.

Repetitive Betriebstestungen

Der Bundesrat hat die generelle Empfehlung sowie die Finanzierung der repetitiven Testung in Betrieben aufgehoben. Deshalb hat der Regierungsrat beschlossen, das repetitive, präventive Testen in Betrieben im Kanton Thurgau, die nach Covid-Verordnung 3 nicht dem Gesundheits- oder Sozialwesen zugeordnet werden können, per 28. Februar 2022 zu beenden. Ob die Einrichtungen der ausserfamiliären Kinderbetreuung zu dieser Gruppe gehören, werden wir noch abklären.

Freundliche Grüsse

Christian Schuppisser

Leiter Generalsekretariat Pflegekinder- und Heimaufsicht
Kanton Thurgau
Departement für Justiz und Sicherheit
8510 Frauenfeld