, Artho Michèle
"Unterstützung für Spielgruppen"
Sehr geehrte Spielgruppen im Kanton Thurgau
Spielgruppen leisten einen wichtigen Beitrag im Bereich der Frühen Förderung. Der Besuch einer Spielgruppe bietet Kindern vielfältige Erfahrungen zur Förderung von sprachlichen, sozialen, kognitiven und motorischen Kompetenzen.
Für den Betrieb einer Spielgruppe sind organisatorisches und fachliches Wissen zentral. Um die Vollkosten zu berechnen und anhand der Leitlinie ein pädagogisches Konzept zu erstellen, kann eine Spielgruppe pro Institution einmalig eine finanzielle Entschädigung für diese Arbeiten im Umfang von maximal Fr. 750.- beantragen.
Kriterien für eine finanzielle Unterstützung:
- Keine finanzielle Unterstützung der Spielgruppen in den vergangenen drei Jahren durch die kantonale Fachstelle für Kinder-, Jugend- und Familienfragen (KJF)
- Vernetzung mit der Schulgemeinde (z.B. betreffend Umsetzung selektives Obligatorium vorschulische Sprachförderung) und der Politischen Gemeinde
- Nachweis Erarbeitung/Ergänzung pädagogisches Konzept und Vollkostenrechnung
Die Fach- und Kontaktstelle SpielgruppenleiterInnen (FKS) Thurgau koordiniert die Unterstützung im Auftrag der Fachstelle KJF. Die Fachstelle KJF als Auftraggeberin trägt die Kosten. Die Anzahl unterstützter Spielgruppen für diese Entschädigung ist beschränkt. Für die Unterstützung zählt der Eingang des Gesuchs an die FKS Thurgau.
Ablauf
- Das Formular im Anhang ausfüllen und der Geschäftsstelle der FKS Thurgau per Post oder E-Mail nadine.burch@fks-thurgau.ch zukommen lassen.
- Die Geschäftsstelle prüft den Antrag und gibt Rückmeldung, ob eine finanzielle Unterstützung möglich ist.
- Die Institution erstellt eine Vollkostenrechnung und erarbeitet oder ergänzt ihr pädagogisches Konzept. Im Mitgliederbereich des Schweizerischen Spielgruppen-Leiterinnen Vereins SSLV sind Vorlagen erhältlich. Bei Fragen oder Unklarheiten kann sich die Institution (telefonisch zu den Öffnungszeiten) an die Geschäftsstelle der FKS Thurgau wenden oder einen Telefontermin ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbaren.
- Die Institution sendet die erarbeiteten Dokumente per PDF oder per Post an die Geschäftsstelle und erhält anschliessend die finanzielle Entschädigung, sofern die Vorgaben eingehalten wurden.
Kanton Thurgau
Departement für Erziehung und Kultur
Fachstelle für Kinder-, Jugend- und Familienfragen
Hier zum PDF "Gesuch für die Unterstützung"
Word kann per Email beantragt werden.